Gewerbeanmeldung als Kurierfahrer/in

die 3 wichtigsten Fragen

Dieser Artikel beinhaltet die in unserem empfinden wichtigsten Fragen zum Thema Gewerbeanmeldung als Kurierfahrer/in und fand in Rücksprache mit dem Kreisverwaltungsreferat München (KVR) am 16.08.2021 statt. 

RADKURIER24: 

Welche Unterlagen muss ich vorlegen wenn ich ein Gewerbe als eigenständiger (selbstständiger) Kurier anmelden 
möchte?


GEWERBEAMT MÜNCHEN:

Benötigte Unterlagen

  • Vollständig ausgefülltes Formular Gewerbeanmeldung
  • Personalausweis oder Reisepass in Kopie
  • bei ausländischen Staatsangehörigen (ausgenommen EU-Länder):
    gültige Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit in Kopie
  • bei Bevollmächtigung:
    eine schriftliche Vollmacht und Ausweis des Vollmachtgebers sowie des Bevollmächtigten in Kopie
  • bei Minderjährigen:
    Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten (bei nebenberuflicher Tätigkeit) oder Genehmigung des Vormundschaftsgerichts (bei hauptberuflicher Tätigkeit)
  • bei im Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregister eingetragenen Firmen:
    ein Registerauszug (mit allen Eintragungen) in Kopie
  • bei erlaubnispflichtigen Tätigkeiten: Kopie der Erlaubnis
  • bei Betrieb eines Vollhandwerkes: Kopie der Handwerkskarte

RADKURIER24: 

Wieviel kostet die Anmeldung bei Ihnen?

Gewerbeamt München:

50 bis 60 Euro (abhängig von der Rechtsform)

RADKURIER24: 

Inwiefern oder gibt es überhaupt einen Unterschied zwischen der Gewerbeanmeldung als Fahrradkurier und Autokurier?


Gewerbeamt:

Die Zuständigkeit der jeweiligen Berufsgenossenschaft.

Dieser Artikel ist aus einer schriftlichen Korrespondenz mit dem Gewerbeamt in München

Stand 2021