Gewerbeanmeldung als Kurierfahrer/in
die 3 wichtigsten Fragen
Dieser Artikel beinhaltet die in unserem empfinden wichtigsten Fragen zum Thema Gewerbeanmeldung als Kurierfahrer/in und fand in Rücksprache mit dem Kreisverwaltungsreferat München (KVR) am 16.08.2021 statt.
RADKURIER24:
Welche Unterlagen muss ich vorlegen wenn ich ein Gewerbe als eigenständiger (selbstständiger) Kurier anmelden
möchte?
GEWERBEAMT MÜNCHEN:
Benötigte Unterlagen
- Vollständig ausgefülltes Formular Gewerbeanmeldung
- Personalausweis oder Reisepass in Kopie
- bei ausländischen Staatsangehörigen (ausgenommen EU-Länder):
gültige Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit in Kopie - bei Bevollmächtigung:
eine schriftliche Vollmacht und Ausweis des Vollmachtgebers sowie des Bevollmächtigten in Kopie - bei Minderjährigen:
Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten (bei nebenberuflicher Tätigkeit) oder Genehmigung des Vormundschaftsgerichts (bei hauptberuflicher Tätigkeit) - bei im Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregister eingetragenen Firmen:
ein Registerauszug (mit allen Eintragungen) in Kopie - bei erlaubnispflichtigen Tätigkeiten: Kopie der Erlaubnis
- bei Betrieb eines Vollhandwerkes: Kopie der Handwerkskarte
RADKURIER24:
Wieviel kostet die Anmeldung bei Ihnen?
Gewerbeamt München:
50 bis 60 Euro (abhängig von der Rechtsform)
RADKURIER24:
Inwiefern oder gibt es überhaupt einen Unterschied zwischen der Gewerbeanmeldung als Fahrradkurier und Autokurier?
Gewerbeamt:
Die Zuständigkeit der jeweiligen Berufsgenossenschaft.
Dieser Artikel ist aus einer schriftlichen Korrespondenz mit dem Gewerbeamt in München
Stand 2021